
Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger (w/m/d)
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Status
Hexjobs Insights
Stellenangebot für Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen in Niedersachsen. Aufgaben: Bodenschätzung, Gutachtenerstellung, Schulungen. Anforderungen: Hochschulabschluss, Führerschein, praktische Erfahrung.
Schlüsselwörter
Vorteile
- unbefristetes und krisensicheres Arbeitsverhältnis
- Bezahlung nach TV-L
- Höhergruppierung nach 3 Jahren
- individuelle Einarbeitung über 36 Monate
- 30 Tage Erholungsurlaub
- arbeitsfrei an Heiligabend
Einleitung
Beim Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) - Abteilung Steuer - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten St 286
Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger (w/m/d)
(zunächst Entgeltgruppe 13, später Entgeltgruppe 14)
unbefristet zu besetzen.
Wer wir sind:
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) ist als Mittelbehörde für die Finanzverwaltung des Landes zuständig und untersteht dem Niedersächsischen Finanzministerium. Den drei Abteilungen - Zentrale Aufgaben (Z) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) in Hannover und Steuer (St) in Oldenburg - obliegen die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landes-steuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Ihr zukünftiges Referat St 28 befasst sich mit Bodenschätzung, Bewertung, Grundsteuer, der Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie den Sachverständigen in der Finanzverwaltung und gehört zur Abteilung Steuer (St) in Oldenburg.
Aufgaben
- Planung, Organisation und Überwachung der Bodenschätzungsarbeiten bei den niedersächsischen Finanzämtern im Bezirk zwischen Burgdorf, Hameln, Helmstedt und Göttingen
- Organisation und Durchführung von Fachtagungen zu Bodenschätzungsarbeiten
- Bodenkundliche und geologische Ausbildung der amtlich landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) bei den Finanzämtern
- Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für steuerliche Zwecke
- Fachaufsicht über die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen durch die ALS
- Mitwirkung bei Schulungen für die Finanzämter zur Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe
Profil
- abgeschlossene einschlägige Hochschulausbildung (Master bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss) der Fachrichtung Landwirtschaft oder eines gleichwertigen Studiengangs
- möglichst praktische landwirtschaftliche Erfahrung (z.B. Lehre oder Praktikum)
- sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (fachkundige Sprachkenntnisse der Stufe C1), eine rasche Auffassungsgabe, gutes Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortung und Belastbarkeit sowie Engagement, Motivation und Teamfähigkeit
- einen Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen PKW zur Ausübung der Außendiensttätigkeit
- Kenntnisse der Bodenkunde und Betriebswirtschaftslehre sind wünschenswert
Wir bieten
- ein unbefristetes und krisensicheres Arbeitsverhältnis mit Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- ein Entgelt der Entgeltgruppe 13; nach 3 Jahren Ausbildungs- und Einarbeitungszeit Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14
- individuelle Einarbeitung über einen Zeitraum von 36 Monaten, zu der auch die Teilnahme an einem Studienabschnitt von August bis Mitte Dezember an der Steuerakademie Niedersachsen in Rinteln gehört
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,8 Stunden
- 30 Tage Erholungsurlaub, zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- jeweils zum Jahresende eine Sonderzahlung
- eine separate Zusatzversorgung als Betriebsrente (VBL)
Weitere Informationen
Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten (u.a. Homeoffice, Telearbeitsplatz). Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Die Bereitschaft, die Arbeitszeit flexibel auf die dienstlichen Belange einzustellen, wird vorausgesetzt.
Wir streben in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Frauen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.
Ich weise darauf hin, dass Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte als Bewerberinnen und Bewerber zustehen. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie im Intranet des Landesamts für Steuern Niedersachsen unter der Rubrik „Stellenausschreibungen“ und dort unter „Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung“.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22. April 2026 (hier vorliegend) an das
Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Abteilung Steuer - (St)
Postfach 90 62
26138 Oldenburg
oder per E-Mail als pdf-Datei an: [email protected].
Fachbezogene Auskünfte erteilen Ihnen Herr Dr. Wöhler (Tel. 0441/9214-118) sowie der Referatsleiter Herr Hempel (Tel. 0441/9214-124). Für allgemeine Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu personalwirtschaftlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Vollmer (Tel. 0441/9214-310).
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| Veröffentlicht | vor 1 Tag |
| Läuft ab | in 29 Tagen |
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