Elementarpädagogin/Elementarpädagoge

Elementarpädagogin/Elementarpädagoge

Gemeinde Ranten

Elementarpädagogik
Gruppenführung
Teamfähigkeit
Elternkommunikation
Berufspraxis

Zusammenfassung

In der Gemeinde Ranten wird eine Stelle für eine/n Elementarpädagogin/Elementarpädagogen in Vollzeit (40 Stunden/Woche) zur Leitung des Gemeindekindergartens ausgeschrieben.

Schlüsselwörter

ElementarpädagogikGruppenführungTeamfähigkeitElternkommunikationBerufspraxis

Stellenbeschreibung

Einleitung

In der Gemeinde Ranten wird die Stelle einer Elementarpädagogin /eines Elementarpädagogen, zur Leitung des Gemeindekindergartens Ranten – Gruppenführung der Kinderkrippe in Vollzeit mit 40 Wochenstunden, als Karenzvertretung ausgeschrieben

Aufgaben

Gruppenführende Leitung des Kindergartens Ranten

Qualifikation

Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:

  • Die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Elementarpädagog:innen
  • der Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik oder der Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik
  • eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
  • Einwandfreier Leumund
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst abgeleistet haben.

Neben der fachlichen Eignung legen wir Wert auf die Persönlichkeit, sensiblen Umgang mit Kindern und Eltern, gutes Einfühlungsvermögen, freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit und Engagement.

Kontakt

Ein Wohnsitz in der Gemeinde beeinflusst die Reihung der Bewerber:innen positiv.

Ende der Bewerbungsfrist ist Freitag, der 21. November 2025, 12.00 Uhr.

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG) sowie des Steiermärkischen Kindergartendienstrechtsgesetzes 1985, LGBL. Nr. 77/1985 i.d.g.F.

Das Dienstverhältnis beginnt am 24. Februar 2026

Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, belegt mit den Nachweisen über die fachlichen Anstellungserfordernisse im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, idgF. und einem Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.

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Veröffentlichtvor 12 Tagen
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Quelle

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